Neben kompletten Datenschutzkonzepten müssen auch einzelne Prozesse und IT-Systeme (Software-Produkte) auf die Konformität mit der EU-DSGVO geprüft werden. Hier wenden wir uns auch ausdrücklich an die Software-Hersteller: Sind Sie sich sicher, dass Ihr Produkt den Anforderungen der EU-DSGVO entspricht?

 

Der Ansatz der EU-DSGVO ist es, dass alle Teilnehmer der digitalen Welt etwas verändern müssen, damit personenbezogene Daten in Zukunft sicherer werden. Da können die Systementwickler natürlich nicht außen vor bleiben. In Artikel 25 EU-DSGVO spricht man daher von dem Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen – oder auch Privacy by Design und Privacy by Default. Jeder Systementwickler ist also verpflichtet, seine Produkte auf Konformität mit der EU-DSGVO zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Durch unser Datenschutz KnowHow können wir natürlich auch hier unterstützen. Gerne prüfen wir Ihre Produkte auf Datenschutzkonformität oder beraten auch schon bei der Entwicklung. Die Prüfung können wir Ihnen auch in Form eines Zertifikates bestätigen, so dass Sie dieses im Wettbewerb mit Konkurrenten nutzen können.

Sprechen Sie doch einfach mal mit uns: Bitte senden Sie uns eine Mail an kontakt@mescon.de, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Hier nochmal die wissenwerten Fakten zu Martin Esken, falls Sie den Text zur EU-DSGVO nicht gelesen haben:

  • Seit 1995 Betriebswirt (VWA)
  • Seit 2003 in unterschiedlichen, leitenden Funktionen in der IT-Branche tätig, seit 2006 im Bereich der IT-Sicherheit
  • Seit 2013 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV) – Zertifikat: DSB-TüV – A38-638748-2013
  • Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD)