Die EU-DSGVO war der Anlass, dass sich alle mit Datenschutz beschäftigen mussten. Hätten man es nicht schon früher tun müssen? Strategie- und Konstruktionsunterlagen, Patente, Verträge etc. – alles liegt digital vor. Wissen Sie, ob diese Daten wirklich sicher sind?

 

Wenn Sie sich im Rahmen der EU-DSGVO schon mal mit den Wegen beschäftigen müssen, die Daten in Ihrem Hause zurücklegen, dann können Sie doch auch gleich alle Daten betrachten. Es gibt zwar kein übergreifendes Gesetz (lediglich einige Branchenregularien), das Sie verpflichtet, Ihre Firmenjuwelen zu schützen. Es sollte aber in Ihrem eigenen Interesse liegen, dass keine sensiblen Daten in der Öffentlichkeit oder sogar bei der Konkurrenz landen.

Der Ansatz ist ähnlich wie bei der EU-DSGVO, nur dass Sie selbst die Paragraphen festlegen, nach denen der Schutz von sensiblen Daten in Ihrem Hause geregelt werden soll. Erst einmal sollten Sie natürlich wissen, was Ihre sensiblen Daten sind – uns so startet ein solches Projekt auch immer. Mit einer Analyse, welche Daten für Sie wirklich überlebenswichtig sind.

Mit unserem nowHow als Datenschutzbeauftragter können wir natürlich auch bei diesem Projekt unterstützen, denn Daten sind ja Daten. Die Mechanismen zum Schutz von sensiblen Unternehmensdaten sind denen zum Schutz von personenbezogenen Daten sehr ähnlich.

Sprechen Sie doch einfach mal mit uns: Bitte senden Sie uns eine Mail an kontakt@mescon.de, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Hier nochmal die wissenwerten Fakten zu Martin Esken, falls Sie den Text zur EU-DSGVO nicht gelesen haben:

  • Seit 1995 Betriebswirt (VWA)
  • Seit 2003 in unterschiedlichen, leitenden Funktionen in der IT-Branche tätig, seit 2006 im Bereich der IT-Sicherheit
  • Seit 2013 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV) – Zertifikat: DSB-TüV – A38-638748-2013
  • Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD)