Am 25.05.2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) endgültig in Kraft. Seither wurden von den Gegnern viele Horrorszenarien entwickelt, wie die EU-DSGVO die europäische Wirtschaft lahm legen wird. Muss der Datenschutz wirklich so ein Horror für Unternehmen und Organisationen sein?

 

Bereits im Artikel 1 (3) EU-DSGVO wird ausdrücklich gesagt, dass „der freie Verkehr . . . von Daten . . . weder eingeschränkt noch verboten werden darf“ – so schlimm kann es also gar nicht sein. Also atmen wir erst einmal tief durch und schauen uns mal unvoreingenommen an, was der Gesetzgeber wirklich erreichen will. Zu dem Thema könnten wir jetzt einen ganzen Aufsatz veröffentlichen, dass es um die Grundrechte aller Bürger geht, dass man den großen Datenkraken Einhalt gebieten will etc. etc. Ich denke aber, das wollen Sie eh nicht lesen.

Viel mehr dürfte es Sie interessieren, was wir anders machen als andere Leistungsanbieter im Umfeld der EU-DSGVO, und warum Sie davon profitieren. Es ist eigentlich ganz einfach. Wir sind keine Juristen und auch keine IT-Fachleute, wir sind Betriebswirte. Natürlich wissen wir, was im Gesetzestext steht und studieren als Mitglied des BvD (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland) auch regelmäßig die Gesetzesauslegungen der Behörde. Und natürlichen wissen wir auch, wie sich Daten in Unternehmensprozessen durch die  IT-Systemen bewegen. Selbst der BSI IT-Grundschutz ist uns ein Begriff. Viel relevanter sind im Rahmen eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes jedoch Ihre betriebswirtschaftlichen Anforderungen an die Datenverarbeitung – und die stellen wir in den Mittelpunkt. Und glauben Sie uns, in den aller meisten Fällen stehen diese Anforderungen nicht in Konflikt mit der EU-DSGVO und die Anpassungen der IT-System halten sich auch in Grenzen.

Sprechen Sie doch einfach mal mit uns: Bitte senden Sie uns eine Mail an kontakt@mescon.de, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Hier noch einige wissenwerte Fakten zu Martin Esken:

  • Seit 1995 Betriebswirt (VWA)
  • Seit 2003 in unterschiedlichen, leitenden Funktionen in der IT-Branche tätig, seit 2006 im Bereich der IT-Sicherheit
  • Seit 2013 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TüV) – Zertifikat: DSB-TüV – A38-638748-2013
  • Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD)