„Marketing und Datenschutz – zwei Welten prallen aufeinander?“
Das könnte man meinen, wenn man manche Kommentare auf Business-Plattformen liest. Aus dem Grunde haben wir uns als Marketingexperten intensiv mit dem Datenschutz auseinandergesetzt. So intensiv, dass der Inhaber Martin Esken am 21.06.2013 die Zertifizierungsprüfung zum Datenschutzbeauftragten bei der TÜV Nord Akademie mit Erfolg ablegte:
Insbesondere seit der Einführung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Jahre 2016 bzw. nach Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018, hörte man immer häufiger von Vertriebs- und Marketingbeauftragten den Satz: „Das können wir nicht mehr machen, weil es gegen die DSGVO verstößt“. In den meisten Fällen war das jedoch nur eine beliebte Ausrede, um sich vor Maßnahmen zu drücken. Die Datenschutzgesetzgebung hatte nie das Ziel, Geschäftstätigkeit zu unterdrücken – ganz im Gegenteil. Im Artikel 1 Satz 3 DSGVO steht explizit:
„Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union (EU) darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden„
Das bedeutet, dass der freie Verkehr der Daten in der Geschäftswelt sogar ausdrücklich erwünscht und nicht vom Gesetzgeber beschränkt werden darf. Er muss allerdings vernünftig geregelt werden, so dass die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen geschützt werden.
Eine marketing- und vertriebsorientierte Datenschutzstrategie setzt auf den vertrauensvollen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Es geht also einfach nur um Vertrauen, und Vertrauen war schon immer eine wichtige Komponente im Marketing. Organsiert man den Umgang mit Daten so, dass er von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist, lassen sich selbst moderne Marketingthemen wie z. B. Performance-Marketing oder Marketing-Automation datenschutzkonform umsetzen.
WAS KÖNNEN WIR KONKRET FÜR SIE TUN?
Bei uns finden Sie Marketing- und Datenschutzexperten unter einem Dach. Alle unsere empfohlenen Marketing- und Vertriebsmaßnahmen werden so bei Ihnen implementiert, dass sie den Anforderungen der DSGVO und des TTDSG entsprechen. Gerne arbeiten wir an der Stelle mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen. Und wenn Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten haben, können wir diese Aufgabe auch für Sie übernehmen.