Herzlich willkommen

Sie befinden sich auf der Seite der internen Meldestelle der Firma Twinworx GmbH gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG.

In dem Video über diesem Text erhalten Sie weitere Informationen zum HinSchG. Wenn möglich, schalten Sie den Ton an Ihrem PC an, da die Präsentation mit Kommentaren versehen ist. Je nach Browser müssen Sie das Video anklicken, damit es startet. Die Videoqualität ist von Ihrer Internet-Geschwindigkeit abhängig. 


Interne Meldestelle der Firma Twinworx GmbH

Ihre Meldung wird von Herrn Martin Esken entgegengenommen, den wir gemäß § 14 HinSchG zum Hinweisnehmer der internen Meldestelle berufen haben. 

Herr Martin Esken bearbeitet Ihre Meldung unabhängig und vertraulich und verfügt über die notwendige Fachkunde gemäß § 15 HinSchG. Außerdem sorgt er für die Wahrung des Datenschutzes, da er auch als Datenschutzbeauftragter für unser Unternehmen tätig ist. 

Sie bekommen in diesem Meldesystem die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre bevorzugten Kontaktdaten in das entsprechende Feld einzutragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Kontaktdaten weder den Erhalt der Meldung bestätigen, noch Rückmeldungen zum Stand es Vorgangs geben können. 

Wir versichern jedoch, dass jede Meldung entsprechend der Bestimmungen, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben, bearbeitet wird. 

Was Verstöße im Sinne des § 2 HinSchG sind, erfahren Sie auf nachstehendem Informationsblatt:  

Sachlicher Anwendungsbereich gemäß § 2 HinSchG


Bitte benutzen Sie bevorzugt das nachstehende Kontaktformular, Sie erreichen Herrn Martin Esken aber auch unter:

E-Mail: martin.esken@mescon.de

Telefon: 0151 46540315 

Postalisch: Hermelinweg 4, 58553 Halver


    Zusätzlich zur Meldung an diese interne Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Meldestelle zu wenden. Die Behebung von Verstöße, die das direkte Arbeitsumfeld betreffen, ist für eine externe Meldestelle natürlich nur bedingt möglich, weshalb wir empfehlen, zunächst die interne Meldestelle zu kontaktieren. Nachstehend die Links zu den externen Meldestellen:

    Europäische externe Meldestellen

    Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) –  https://anti-fraud.ec.europa.eu/index_de

    European Maritime Safety Agency (EMSA) –  https://www.emsa.europa.eu/de

    Aviation Safety Reporting (EASA) –  https://www.easa.europa.eu/en

    European Securities and Markets Authority (ESMA) –  https://www.esma.europa.eu

    European Medicines Agency (EMA) –  https://www.ema.europa.eu


    externe Meldestelle des Bundes

    Beim Bundesamt der Justiz –  https://www.bundesjustizamt.de

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als externe Meldestelle

    –  https://www.bafin.de/DE/DieBaFinHinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

               Bundeskartellamt als externe Meldestelle       

    –  https://bundeskartellamt.de/SharedDoc/Kontaktdaten/DE/Externe_Meldestelle.html


    externe Meldestelle der Länder

    Bei den Landesverwaltungen

    –  https://land.nrw/landesverwaltung-nordrhein-westfalen